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   KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12   

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https://dejure.org/2013,3540
KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12 (https://dejure.org/2013,3540)
KG, Entscheidung vom 19.02.2013 - 5 W 235/12 (https://dejure.org/2013,3540)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 5 W 235/12 (https://dejure.org/2013,3540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Begründungsdefizit

    § 3 Halbs 1 ZPO, § 572 Abs 1 S 1 Halbs 1 ZPO, § 51 Abs 1 GKG, § 68 Abs 1 GKG, § 32 Abs 2 RVG
    Markenstreitverfahren: Rechtsfolge bei unzureichender Begründung der Streitwertfestsetzung sowie der Nichtabhilfeentscheidung durch das Erstgericht; Ausgangspunkt für die Wertbestimmung; Zu- oder Abschläge im Einzelfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranschlagung eines Betrages von 50.000 EUR (Hauptsacheklage) bei der Wertfestsetzung in Markensachen für ein Unterlassungsbegehren im Ausgangspunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Begründung der Streitwertentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gericht hat in Markenstreitverfahren Streitwertfestsetzung zu begründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 863
  • GRUR-RR 2013, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 12.09.2003 - 21 W 2186/03

    Begründungszwang für Nichtabhilfenentscheidung; Prozesskostenhilfe

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12
    Denn erforderlich ist in der Regel - und auch im Streitfall - eine eingehende Auseinandersetzung mit neu vorgebrachten Gründen in der Beschwerde (Senat a.a.O.; OLG München MDR 2004, 291; siehe auch OLG Hamm MDR 2004, 412; OLG Köln FamRZ 2002, 893; OLG Brandenburg MDR 2002, 844).
  • OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 110/03

    Abhilfeverfahren

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12
    Denn erforderlich ist in der Regel - und auch im Streitfall - eine eingehende Auseinandersetzung mit neu vorgebrachten Gründen in der Beschwerde (Senat a.a.O.; OLG München MDR 2004, 291; siehe auch OLG Hamm MDR 2004, 412; OLG Köln FamRZ 2002, 893; OLG Brandenburg MDR 2002, 844).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01

    Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12
    Denn erforderlich ist in der Regel - und auch im Streitfall - eine eingehende Auseinandersetzung mit neu vorgebrachten Gründen in der Beschwerde (Senat a.a.O.; OLG München MDR 2004, 291; siehe auch OLG Hamm MDR 2004, 412; OLG Köln FamRZ 2002, 893; OLG Brandenburg MDR 2002, 844).
  • OLG Köln, 05.07.2001 - 25 WF 92/01

    Familienrecht und Verfahrensrecht: Abhilfeentscheidung im

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12
    Denn erforderlich ist in der Regel - und auch im Streitfall - eine eingehende Auseinandersetzung mit neu vorgebrachten Gründen in der Beschwerde (Senat a.a.O.; OLG München MDR 2004, 291; siehe auch OLG Hamm MDR 2004, 412; OLG Köln FamRZ 2002, 893; OLG Brandenburg MDR 2002, 844).
  • OLG Koblenz, 09.06.2011 - 5 W 269/11

    Verbotene Eigenmacht des GmbH-Geschäftsführers nach Widerruf der Bestellung

    Auszug aus KG, 19.02.2013 - 5 W 235/12
    Es fehlt an jeglichem Obersatz zur Streitwertbemessung in Markenstreitverfahren (vgl. dazu nur beispielshalber Senat, Beschl. v. 14.02.2012 - 5 W 269/11), demzufolge auch an jeglicher Subsumtion und nicht zuletzt auch an jeglicher Auseinandersetzung mit der von den Parteien jeweils zu ihren Gunsten angeführten Rechtsprechung bzw. an einer Abgrenzung hierzu.
  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

    Nach der Entscheidungspraxis des Senats ist Ausgangspunkt der Wertfestsetzung in auf Unterlassung gerichteten Markensachen - seit längerem - grundsätzlich ein Hauptsachewert von 50.000,00 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 W 235/12, Rn. 8, juris), der für jedes Markenrecht, aus dem vorgegangen wird, anzusetzen ist.
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2020 - 5 W 36/19

    Streitwertfestsetzung: Feststellung eines drohenden Pachtausfallschadens

    Eine grundsätzlich mögliche Zurückverweisung an die Kammer zwecks Durchführung des Abhilfeverfahrens (vgl. KG, BeckRS 2013, 4374, beck-online) wäre angesichts des Nichtabhilfebeschlusses vom 13. Dezember 2018 bloße Förmelei.
  • KG, 10.01.2022 - 5 U 1113/20

    Ansprüche wegen Verletzung einer Unionsmarke; Werbung und Angebote in einem

    Nach der Entscheidungspraxis des Senats ist Ausgangspunkt der Wertfestsetzung in auf Unterlassung gerichteten Markensachen - seit längerem - grundsätzlich ein Hauptsachewert von 50.000,00 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 5 W 235/12 -, Rn. 8, juris; Senat - 5 W 14/21 - a. a. O., S. 2).
  • LG Karlsruhe, 27.09.2023 - 11 T 259/23

    Rechtliches Gehör bei der Nichtabhilfeentscheidung: Höre mir zu!

    Darin liegt ein erheblicher Verfahrensmangel, der regelmäßig die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Beschwerdegericht und die Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz gebietet (Kammergericht, Beschluss vom 19.02.2013 - 5 W 235/12 m.w.N.; vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2013 - 15 WF 401/13 m.w.N.).
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